Detailansicht Urteil
Beleidigung der anderen Mieter als fristloser Kündigungsgrund? - §§ 543, 569 Abs. 2 BGB
AG München, AZ: 419 C 15714/21, 19.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 11 C 264/22, 17.05.2023
-
AG Köln, AZ: 221 C 298/20, 23.09.2021
-
LG Itzehoe, AZ: 7 O 217/20, 19.02.2021
-
LG München I, AZ: 14 S 24161/14, 13.01.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt frank Dohrmann Bottrop fristlose fristgerechte ordentliche ordnungsgemäße Kündigung
Ähnliche Urteile
- Mieter mißachtet Hausverbots eines Besuchers - fristlose Kündigung; § 543 Abs. 1 S 1 BGB
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses nach Auflösung des Kautionskontos durch den Mieter; §§ 569, 573 BGB
- Unlauteres Prozessverhalten des Mieters als Kündigungsgrund? - §§ 573 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 2 BGB
- Fernseher zu laut - fristlose Kündung für 83-jährigen Mieter
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Anfechtungsklage Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Beschluss Jahresabrechnung Mietminderung Protokoll Garage Tierhaltung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Kurioses Schimmel Makler Verkehrsunfall Telefonwerbung Miete Sondereigentum Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Abschleppen Wirtschaftsplan Treppenlift Kündigung Abmahnung Wurzeln Einstimmigkeit Veränderung Eigenbedarfskündigung Beirat Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!