Detailansicht Urteil
Zur Bestimmtheit eins Antrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen und zum Umfang des Einsichtsrechts; § 18 Abs. 4 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 90/22, 11.05.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 15/23, 23.05.2023
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 67/22, 11.05.2023
-
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 151/18, 29.01.2020
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/16, 11.08.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Botztrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Treppenlift Gegenabmahnung Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Tierhaltung Anfechtungsklage Nutzungsentschädigung Wurzeln Garage Jahresabrechnung Kündigung Beschluss Makler Protokoll Verwalter Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Kurioses Abmahnung Mietminderung Schimmel Veränderung Beirat Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Nachbarrecht Abschleppen Miete Einstimmigkeit Sondereigentum Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!