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Zur Berechnung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes ist der Sitz der Verwaltung und nicht der Sitz der Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblich; §§ 27 WEG, 91 ZPO
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 T 20/23, 09.05.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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