Detailansicht Urteil
Streitwert für Anfechtung der Abrechnung richtet sich nicht nach der Abrechnungsspitze, sondern nach dem Ergebnis der gesamten Einzelabrechnung; §§ 49 GKG; 28 Abs. 2, 44 WEG
LG Dresden, AZ: 2 T 441/22, 21.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 152/22, 24.02.2023
-
LG Düsseldorf, AZ: 25 T 182/22, 28.09.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2/13 S 35/22, 08.08.2022
-
LG Köln, AZ: 29 T 44/22, 13.06.2022
-
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 45/21, 08.03.2022
Ähnliche Urteile
-
KG Berlin, AZ: 10 W 33/23, 29.03.2023
-
AG Witten, AZ: 25 C 6/22 WEG, 16.03.2023
-
LG Lüneburg, AZ: 3 T 55/21, 15.03.2022
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Streitwert für Streit um Trittschall ist mit 30.000,00 € festzusetzen;
- Streitwert für die Anfechtung einer Jahresabrechnung ist der Nennbetrag; §§ 28 Abs. 2 WEG; 49 GKG
- Streitwert bei der Anfechtung von Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnung ist der Nennbetrag begrenzt durch § 49 GKG
- Zum Streitwert und Beschwerdewert eines angefochtenen Wirtschaftsplans / Zur Umdeutung eines nach dem Wortlaut nichtigen Beschlusses eines Wirtschaftsplanes; §§ 28 WEG; 49 GKG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Makler Schimmel Miete Veränderung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Tierhaltung Gegenabmahnung Wohnungseigentümer Abmahnung Beirat Arzthaftung Jahresabrechnung Sondereigentum Telefonwerbung Mietminderung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Beschluss Protokoll Wurzeln Kurioses Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Kündigung Treppenlift Teilungserklärung Garage Anfechtungsklage Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!