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Abweichende Vereinbarungen in der Teilungserklärung gegenüber dem Gesetz sind bei Gesetzesänderung sind keine dynamischen Verweisungen; §§ 44, 47 WEG
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 1230/22, 28.10.2022
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Die Entscheidung des AG Frankfurt entspricht dem Gesetzeswortlaut des § 47 WEG. Auf die abweichende, aber wohl fehlerhafte Entscheidung des AG München (1293 C 365/22) sei verwiesen.
Verbundene Urteile
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AG München, AZ: 1293 C 365/22, 13.10.2022
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LG Hamburg, AZ: 318 S 101/12, 19.06.2013
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OLG Hamm, AZ: 15 W 205/06, 23.07.2007
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann WoMEG verweisung Gemeinschaftsordnung gesetzesänderung
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