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Das "Weißen" von Decken und Wänden als unzulässige Klausel im Mietvertrag, §§ 305c Abs. 2, 307 Abs. 1 S. 1, 535 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 47/11, 21.09.2011
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Eine formularmäßige Überwälzung der Schönheitsreparaturen ist unwirksam, wenn sie eine den Mieter unangemessen benachteiligende Farbvorgabe für die Ausführung der Dekoration enthält.

Nach auch im Individualprozess gebotenen (vgl. BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19) - kundenfeindlichsten Auslegung der Formularklausel (§ 305c Abs. 2 BGB) ist die Pflicht des Mieters zum "Weißen" von Decken und Wänden dahin zu verstehen, dass ein Anstrich mit weißer Farbe vorzunehmen ist (Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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