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Urteilsverfügung muss im Parteibetrieb zugestellt werden; §§ 929, 926 ZPO
OLG Celle, AZ: 13 U 273/01, 21.02.2002
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Parteizustellung einstweilige Verfügung Parteibetrieb Gerichtsvollzieher Zustellung
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