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unzulässige starre Renovierungsfristen können eine Vereinbarung über die quotenmäßige Abgeltung der Renovierungsintervalle unwirksam werden lassen, §§ 307 Abs. 1 S. 1, 535, 538 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 178/05, 05.04.2006
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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