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Rechtsmittelbeschwer des Vermieters bei Scheitern der Klage auf Modernisierungsduldung
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 112/18, 07.01.2019
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Die Beschwer des Unterliegens des Vermieters mit seiner Klage auf Duldung begehrter Modernisierungsmaßnahmen einschließlich etwaiger Anträge auf Zutrittsgewährung (hier ua zur Anfertigung eines „Kontrollaufmaßes“) bemisst sich nach dem 3,5-fachen des infolge der Modernisierung zu erwartenden Jahresbetrags der Mieterhöhung; auf eine modernisierungsbedingte Wertsteigerung des Objekts, orientiert an den voraussichtlichen Kosten einer Umsetzung der angekündigten Maßnahmen, kommt es insoweit nicht an.

Hinzuzurechnen ist der Wert der Beschwer für den Antrag des Vermieters auf Feststellung der Verpflichtung des Mieters auf Ersatz verzögerungsbedingter Mehrkosten (hier: von 8% der Baukosten).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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