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Auslegung eines Eigentümerbeschlusses über die bauliche Veränderung eines Balkons
LG Berlin I, AZ: 55 S 18/19 WEG, 03.12.2019
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Grundsätzlich sind Eigentümerbeschlüsse gem. den §§ 133, 157 BGB auszulegen, wobei, nachdem sich ihre Wirkung gem. § 10 IV WEG auch ohne Eintragung auf den Sondernachfolger erstreckt, eine objektive und normative Auslegung vorzunehmen ist, bei der es auf die subjektiven Vorstellungen der Beteiligten nicht ankommt. Maßgebend sind deshalb der Beschlusswortlaut sowie der sonstige Protokollinhalt.?

Wird ein Beschluss „über die Erweiterung/den Umbau des Balkons der Wohnung „…/…“ zur Terrasse“ angenommen, ohne zu bezeichnen, was im Einzelnen unter einer Erweiterung bzw. einem Umbau zur Terrasse zu verstehen sein soll, ist dieser auch bei großzügiger Auslegung inhaltsleer.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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