Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf keine Vögel aus dem Fenster füttern; §§ 1004, 823 BGB
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 71/21, 06.04.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3812/21, 25.02.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 55/12, 10.01.2013
-
LG Berlin I, AZ: 65 S 540/10, 21.05.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Tauben krankheit Verschmutzung Gemeinschaftseigentum Schadenersatz Schadensersatz
Ähnliche Urteile
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Teilungserklärung Kurioses Einstimmigkeit Beschluss Beirat Garage Telefonwerbung Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Jahresabrechnung Mietminderung Makler Anfechtungsklage Schimmel Kündigung Protokoll Nachbarrecht Abschleppen Tierhaltung Arzthaftung Verwalter Treppenlift Abmahnung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Sondereigentum Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Miete Veränderung Gegenabmahnung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!