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Zur Ortsüblichkeit einer Grenzeinfriedung, § 35 NachbG NRW
AG Bottrop, AZ: 10 C 165/21, 21.03.2023
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Die Ortsüblichkeit eines Grenzzaunes kann auch dann festgestellt werden, wenn der die Beseitgung verlangende Nachbar selber einen entsprechenden Zaun entlang der Grundstücksgrenze gesetzt hat und das gegenüberliegende Grundstück ebenfalls über eine identische Einfriedung verfügt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gartenzaun Grundstücksgrenze Einfriedung Ortsüblichkeit