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Abmahnerfordernis vor Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung bei Untervermietung im "airbnb-Modell"
LG Amberg, AZ: 24 S 299/17, 09.08.2017
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Es besteht ein grundsätzliches Abmahnerfordernis bei unerlaubter Untervermietung der Mieträume über airbnb.com an Gäste für Urlaubsaufenthalte.

Bei der Prüfung der Entbehrlichkeit der Abmahnung ist vorrangig auf die vertraglichen Abreden abzustellen.

Wenn die Parteien vereinbart haben, dass der Vermieter bei unbefugter Untervermietung verlangen kann, dass der Mieter binnen Monatsfrist das Untermietverhältnis kündigt, ist davon auszugehen, dass eine Untervermietung kein schwerwiegenden Verstoß darstellt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt dann nicht vor.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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