Detailansicht Urteil
Berücksichtigung von coronbedingten Lockdown im Rahmen eines Kündigungsfolgeschadens
KG Berlin, AZ: 8 U 129/21, 21.11.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-1 U 30/22, 16.08.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 79/21, 17.03.2022
-
OLG Köln, AZ: 7 U 1/21, 20.09.2021
-
AG Bautzen, AZ: 21 C 570/20, 16.09.2021
-
ArbG Wesel, AZ: 2 BVGa 4/20, 24.04.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: corona miete vermieter lockdown geschlossen betrieb geschäft lokal selbstständig angemietet vermietet kündigung folgeschaden Schadensersatz vertrauen geld zurück ersetzen tauschen
Ähnliche Urteile
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter droht, Tochter des Vermieters mit einer Schreckschusspistole zu erschießen?
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
- Zur Verjährung bei Rückschnitt von Hecken und Versetzen von Bäumen zum Nachbargrundstück; § 47 NachbG NRW
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gemeinschaftseigentum Schimmel Verwalter Miete Beschluss Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wurzeln Garage Wohnungseigentümer Mietminderung Tierhaltung Beirat Arzthaftung Jahresabrechnung Protokoll Kündigung Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Kurioses Wirtschaftsplan Treppenlift Veränderung Makler Einstimmigkeit Sondereigentum Teilungserklärung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Abschleppen Telefonwerbung Abmahnung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!