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Rechtschutzbedürfnis für Verwalterbestellung
LG Frankfurt am Main, AZ: 2 13 T 7/23, 06.02.2023
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Ein Rechtschutzbedürfnis für eine Verwalterbestellung im Wege einer Beschlussersetzungsklage besteht in einer Zwei-Personen-Gemeinschaft nicht, wenn der Kläger über die Stimmenmehrheit in der Versammlung verfügt.

Dass eine entsprechende Beschlussfassung von dem anderen Wohnungseigentümer gegebenenfalls angefochten worden wäre und sodann gleichwohl die Gerichte über die Verwalterbestellung hätten entscheiden müssen, mache eine Vorbefassung nicht entbehrlich, da es Sache der Wohnungseigentümer - und nicht des Gerichts - sei, dass gemeinschaftliche Eigentum durch die erforderlichen Beschlüsse zu verwalten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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