Detailansicht Urteil
Anfechtung der Verwalter- und Beiratsentlastung trotz bestandskräftiger Jahresabrechnung? - § 28 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 77/21, 22.12.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 5 S 16/21, 17.12.2021
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 23 C 3/21, 02.03.2021
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 45/19 WEG, 25.09.2020
-
AG Herne, AZ: 41 C 121/19, 09.06.2020
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 24/19, 06.03.2020
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Laufenten gehören nicht in eine Eigentümergemeinschaft / WEG-Verband kann Nutzungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer durchsetzen
- Obsiegender Anfechtungskläger muss Kosten der Gemeinschaft anteilig mittragen; §§ 16 Abs. 2, 28 WEG
- Nicht zertifizierter Verwalter darf nicht über den 30.06.2024 zum Verwalter bestellt werden; § 48 Abs. 4 S. 2 WEG
- Wohnungseigentümer hat keinen generellen Anspruch auf Ermächtigung zur Einberufung einer Eigentümerversammlung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Mietminderung Garage Tierhaltung Verkehrsunfall Protokoll Sondereigentum Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Beirat Telefonwerbung Miete Nachbarrecht Wurzeln Organisationsbeschluss Verwalter Beschluss Treppenlift Arzthaftung Schimmel Wohnungseigentümer Kündigung Kurioses Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Makler Teilungserklärung Anfechtungsklage Abmahnung Abschleppen Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!