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Vermieter muss Ersatzwohnung zahlen, wenn er die Mietwohnung instandsetzen lässt
AG Reutlingen, AZ: 1 C 239/21, 07.03.2022
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Kann der Mieter eine Mietwohnung wegen Instandsetzungsmaßnahmen nicht nutzen, trägt der Vermieter aufgrund der Risikoverteilung im Wohnungsmietrecht die Aufwendungen des Mieters für eine Ersatzwohnung in angemessenem Umfang.

Bei dem Ersatz für Verpflegung und Nebenkosten ist zu berücksichtigen, ob der Mieter eigene Aufwendungen erspart.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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