Detailansicht Urteil
Vorliegen von allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kündigungsverzicht, § 305 Abs.1 S.3 BGB / Ersatz von Mietausfallschaden
LG Hanau, AZ: 2 S 35/20, 31.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 368/20, 24.05.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 278/17, 05.07.2019
-
LG Berlin I, AZ: 64 S 150/18, 23.01.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 250/16, 20.09.2017
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: agb bestandteil klausel vertrag unterschrieben wirksam gültig nichtig anfechten widerrufen rücktritt widerruf Anfechtung zurücktreten keine Miete zahlen Kündigung frist keine zeit
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Wirtschaftsplan Protokoll Anfechtungsklage Miete Verwalter Mietminderung Kündigung Beschluss Beirat Eigentümerversammlung Veränderung Arzthaftung Schimmel Abschleppen Abmahnung Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Verkehrsunfall Telefonwerbung Nachbarrecht Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Garage Makler Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Treppenlift Wurzeln Kurioses Tierhaltung Sondereigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!