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AGG-Entschädigungsanspruch: Passivlegitimation eines Wohnungsverwalters?
LG Aachen, AZ: 8 O 449/07, 17.03.2009
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Für einen von Afrikanern geltend gemachten Schmerzensgeldanspruch mit der Behauptung, sie seien wegen ihrer Hautfarbe bei einem Wohnungsbesichtigungstermin vom Hausmeister diskriminiert worden, fehlt es an der erforderlichen Passivlegitimation, wenn sie die Klage gegenüber dem Wohnungsverwalter erhoben haben. Für eine solche Benachteiligung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes kommt allein der Wohnungseigentümer als Anspruchsgegner in Betracht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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