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Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages/ Untermietverträge über Wohnraum "pro Matratze" sind sittenwidrig und nichtig.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 W 45/21, 18.05.2022
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OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 368/20, 24.05.2022
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OLG Köln, AZ: 22 U 13/20, 22.12.2021
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