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Zur Rückforderung zu Unrecht gezahlter Hausgelder eines noch nicht im Grundbuch stehenden Eigentümers ; §§ 28 WEG; 812, 814 BGB
AG Velbert, AZ: 18a C 14/21, 19.01.2022
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1. Ein werdender Wohnungseigentümer ist nicht verpflichtet, die Hausgeldzahlungen zu erbringen. Gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft besteht die Haftung des Veräußerers bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Erwerber im Grundbuch als Eigentümer eingetragen wird, fort.

2. Die Rückforderung dennoch gezahlter Hausgelder kann nach § 814 BGB ausgeschlossen sein, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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