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Gerichtskostenvorschuss bleibt bei Anfechtungsklage aus - Anfechtungskläger muss bei Gericht zur Fristwahrung der Klage rechtzeitig nachfragen; § 167 ZPO
AG Velbert, AZ: 18a C 32/21, 24.11.2022
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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Hierzu gehört auch, die Arbeisweise des Gerichts zu kontrollieren und bei einem nicht zeitigen Eingang des Gerichtskostenvorschusses bei Gericht nachzufragen.
Eine feste Frist hierfür gibt es nicht. Vorliegend waren 6 Monate zu lange. Es empfiehlt sich aber, bi zur höchstrichterlichen spätesens zwei Wochen nach Klageerhebung bei Gericht nachzufragen, um sicher zu gehen, die Anfechtungsklage wegen Fristversäumnis nicht zu verlieren.
Die Geschäftsstellen der Gerichte sind in der Regel von der Ungeduld genervt, sie ist aber aufgrund der Rechtsprechung des BGH angezeigt, wie die vorliegende Entscheidung des AG Velbert zeigt.