Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

nachträgliche Genehmigung eines Gartenhauses auf einer Sondernutzungsfläche
AG Dortmund, AZ: 514 C 52/21, 27.09.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wenn der Gemeinschaftsordnung nicht zu entnehmen ist, dass dort Abweichungen zur damaligen Gesetzeslage begründet wurden, deren Fortgeltung auch bei einer Gesetzesänderung gewollt ist, gelten die §§ 20, 21 WEG für bauliche Veränderungen.

Es bedarf keiner Zustimmung des Verwalters nach der Gemeinschaftsordnung, wenn die Eigentümerversammlung die Angelegenheit mit einem Tagesordnungspunkt an sich zieht und Beschluss fasst.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Versammlung Eigentümer WEG Beschluss abstimmung enthalten stimme stimmen Ja Nein abstimmen nachträglich Nachhinein später Genehmigung erlaubnis erlaubtheit verwalter verwaltung ausgeschlossen nicht eingeschlossen ziehen für sich beanspruchen ordnungsgemäße Verwaltung