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Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung ist für jeden Flug gesondert zu prüfen, VO (EG) Nr. 261/2004 (FluggastrechteVO) Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1, Art. 7 Abs. 1
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZB 151/10, 08.10.2010
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Keywords: Fluggast Reise Flug Flugreise Anschlussflug einchecken verweigerung Abfertigung Zeit Zeitspanne vorher Abflug Abflugzeit eine Stunde 1 Nichtbefördern Anschlussflug Rechtsanwalt Frank Dohrmann
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