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Fristlose Kündigung eines Pachtvertrages wegen Ehrverletzungen durch den Pächter
LG Itzehoe, AZ: 7 O 217/20, 19.02.2021
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Ehrverletzungen sind Nebenpflichtsverletzungen, die grundsätzlich zur Kündigung berechtigen können, wenn der notwendige Schweregrad erreicht ist.

Bezichtigt der Pächter den Verpächter des Mordes, der Brandstiftung und der Mitgliedschaft in einer sektenähnlichen Organisation, erreichen diese Ehrverletzungen einen Schweregrad, der den Verpächter zur außerordentlichen Kündigung des Pachtvertrags berechtigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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