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Wirksamkeit der fristlosen Kündigung bei Umschreibung einer Internet-Domain des Verpächters
OLG Schleswig, AZ: 12 U 19/21, 10.11.2021
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Die unberechtigte Umschreibung einer Internet-Domain des Verpächters durch den Pächter auf seinen Namen begründet eine pachtvertragliche Nebenpflichtverletzung und rechtfertigt den Ausspruch der fristlosen Kündigung nach § 543 Abs. 1, 581 Abs. 2 BGB.

§ 568 BGB gilt nur für Wohnraummietverhältnisse und ist auf (gewerbliche) Pachtverträge nicht gem. § 581 Abs. 2 BGB übertragbar. Ebenso wenig kommt § 594f BGB zur Anwendung. § 550 BGB gilt nicht analog für einseitige Willenserklärungen (Kündigung).
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