Detailansicht Urteil
Zur bestimmtheit eines Klageantrages auf Einsicht in die Verwaltungsunterlagen; § 18 Abs. 4 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 39/22, 16.02.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 34/20, 07.06.2021
-
LG Berlin I, AZ: 55 T 55/19, 16.03.2020
-
AG Offenbach am Main, AZ: 320 C 151/18, 29.01.2020
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 51/16, 11.08.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 66/10, 11.02.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Belege Belegprüfung KOntoauszug Buchungsunterlagen Kontoauszüge
Ähnliche Urteile
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Sondereigentum Makler Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Beirat Verwalter Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Veränderung Schimmel Kündigung Abmahnung Mietminderung Tierhaltung Telefonwerbung Anfechtungsklage Treppenlift Teilungserklärung Kurioses Einstimmigkeit Wurzeln Beschluss Miete Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Nachbarrecht Garage Jahresabrechnung Gegenabmahnung Abschleppen Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!