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Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage sind gleicher Streitgegenstand/ Anfechtungsfrist trotz falscher Beklagten gewahrt?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 43/22, 13.01.2023
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Passivrubrum Aktivrubrum falscher Beklagter Parteiwechsel Umdeutung Rubrumsberichtigung
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