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Keine Eigentümerversammlung auf Terrasse eines verfeindeten Miteigentümers; §§ 23, 24 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 80/22, 02.02.2023
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Einem Wohnungseigentümer kann etwa nicht zugemutet werden, einer Einladung zur Versammlung in der Wohnung oder auf der Terrasse eines verfeindeten Wohnungseigentümers zu folgen.

Für die Gültigkeit des Beschlusses über die Nachschüsse oder die Anpassung der Vorschüsse kommt es nicht darauf an, ob ein Vermögensbericht, auf dessen Zurverfügungstellung ein gesonderter und von der Jahresabrechnung unabhängiger Anspruch nach § 28 Abs. 4 WEG besteht, vorgelegt wird.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Ort geeigneter Versammlungsort zumutbarkeit Wohnungseigentümerversammlung