Detailansicht Urteil
Beschlussfassung, einen Mehrheitsbeschluss per Umlaufbeschluss gem. § 23 Abs. 3 S. 2 WEG mit einfacher Mehrheit zu beschließen, ist nicht isoliert anfechtbar
AG Köln, AZ: 202 C 38/21, 30.08.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980b C 39/21 WEG, 02.09.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 27/21, 26.07.2022
-
AG Bochum, AZ: 94 C 2/22, 14.07.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 263/20, 19.03.2021
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Zum Anspruch auf Anbringung einer Überwachungskamera im Aufzug
- Eigenbedarfkündigung wegen beabsichtigen Mischnutzung - Höhere Anforderungen wegen Kündigungssperrfrist gem. § 577a I, II BGB ?
- Wohnungsbeeinträchtigung durch Versterben in der Wohnung?
- Schmerzensgeldanspruch eines Mieters wegen Infektion infolge von Legionellen im Trinkwasser
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Garage Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Verwalter Verwaltungsbeirat Tierhaltung Mietminderung Eigentümerversammlung Schimmel Miete Einstimmigkeit Arzthaftung Abschleppen Nutzungsentschädigung Kündigung Wurzeln Anfechtungsklage Veränderung Teilungserklärung Kurioses Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Protokoll Telefonwerbung Beschluss Gegenabmahnung Makler Wirtschaftsplan Beirat Wohnungseigentümer Treppenlift Sondereigentum Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!