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Zur Mietminderung wegen nächtlicher Klopfgeräusche aus der Heizanlage
LG Osnabrück, AZ: 1 S 317/17, 11.07.2018
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Macht ein Mieter geltend, dass es während der Heizperiode regelmäßig nachts Klopfgeräusche gebe, die - wenn auch mit Ausnahmen - täglich auftreten würden, hat er einen Mangel der Mietsache hinreichend substantiiert dargelegt.

Besteht eine unregelmäßig auftretende, aber jederzeit mögliche Lärmbelästigung, handelt es sich um eine Dauerbelastung; hinsichtlich der Berechtigung zur Mietminderung kommt es dann nicht darauf an, dass die Geräusche nicht durchgehend auftreten und es auch ruhige Phasen gibt.

Die Mietminderung kann mit 25% bewertet werden. Dabei ist das Maß der zulässigen Minderung nicht rein rechnerisch anhand des flächenmäßigen Anteils der Räume, in denen die Störung wahrzunehmen ist, und anhand der täglichen Nutzungsdauer dieser Räume zu bestimmen. Die nächtliche Ruhephase hat wesentlichen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit und Gesundheit des Mieters.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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