Detailansicht Urteil
Beschlussersetzung durch das Gericht sowohl über das "Ob" als auch über das "Wie" bei beharrlicher Weigerung der Vornahme einer notwendigen Instandsetzung
LG Dortmund, AZ: 1 S 116/22, 07.02.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 104/22, 25.10.2022
-
AG Hamburg-Wandsbek, AZ: 750 C 17/21, 24.05.2022
-
AG Hamburg-St. Georg, AZ: 980a C 43/20 WEG, 01.04.2022
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 85/19, 24.03.2021
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 203/17, 04.05.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Tagesordnung muss mit der Einberufung bekannt gemacht werden / Zur Zweckbindung der Erhaltungsrücklage - Photovoltaikanlage als modernisierende Instandsetzungsmaßnahme? - § 19 WEG
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Nichtigkeit mangels Beschlusskompetenz der Gemeinschaft für das Verlegen eines Aufputzkanal im Sondereigentum; §§ 14, 20 Abs. 2 WEG
- Verwalter muss bei Wasserschaden im Sondereigentum unverzüglich tätig werden; § 27 WEG
- Zur Begründung neuer Kostenverteilerschlüssel und Lasten; §§ 16, Abs. 2 S. 2, 16 Abs. 2 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Wohnungseigentümer Abmahnung Eigentümerversammlung Jahresabrechnung Kurioses Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Mietminderung Telefonwerbung Schimmel Beschluss Nutzungsentschädigung Arzthaftung Tierhaltung Nachbarrecht Protokoll Organisationsbeschluss Miete Beirat Sondereigentum Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Verkehrsunfall Abschleppen Treppenlift Anfechtungsklage Wurzeln Veränderung Gegenabmahnung Makler Verwalter Garage
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Wurde durch die Gemeinschaft ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Sanierungskonzepts beauftragt und kommt der Sachverständige zu dem Ergebnis, dass ein Handlungsbedarf besteht, welchen er schriftlich und mündlich erläutert hat, müssen die sich diesem Vorschlag widersetzenden Eigentümer konkret vortragen, warum sie dieses Konzept nicht akzeptieren. Insoweit liegt die Darlegungs- und Beweislast nicht auf mehr Klägerseite, sondern auf der Beklagtenseite. Für die Klägerseite genügt es ohne substantiierten Gegenvortrag, sich auf die Feststellungen des Sachverständigen zu berufen.