Detailansicht Urteil
Sonderumlage muss der Höhe nach bestimmt sein und ihren Grund erkennen lassen; §§ 16 Abs. 2 Satz 1, 28 WEG
AG Friedberg (Hessen), AZ: 2 C 848/21, 26.08.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Riesa, AZ: 6 C 407/21, 28.10.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 153/2021, 01.03.2022
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 4/19, 28.01.2020
-
LG Hamburg, AZ: 318 S 17/11, 28.03.2012
-
OLG Celle, AZ: 4 W 217/03, 05.01.2004
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
- Verwalter darf mit Eigentümer keine Ratenzahlung vereinbaren; Keine Aufrechnung mit erstellter, aber noch nicht beschlossener Jahresabrechnung möglich
- Die Protokollierung, fehlende Gelder der Rücklage mit einer Sonderumlage aufzufüllen, stellt keine Beschlussfassung dar, § 28 WEG
- Kostenverteilerschlüssel eines Wirtschaftsplanes oder einer Sonderumlage darf von dem vereinbarten Verteilerschlüssel bei geringfügiger Auswirkung abweichen; §§ 16, 28 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Schimmel Einstimmigkeit Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Abmahnung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Anfechtungsklage Tierhaltung Wohnungseigentümer Wirtschaftsplan Protokoll Makler Verwalter Kurioses Jahresabrechnung Eigentümerversammlung Abschleppen Sondereigentum Mietminderung Eigenbedarfskündigung Garage Beschluss Verwaltungsbeirat Telefonwerbung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Miete Treppenlift Beirat Wurzeln Kündigung Veränderung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!