Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Bezugnahme auf Dokumente im Protokoll müssen zweifelsfrei sein / Jahresabrechnung muss aus sich heraus verständlich sein
LG Dortmund, AZ: 17 S 140/19, 13.12.2019
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nimmt ein Beschluss der Wohnungseigentümer auf ein Dokument Bezug, das weder Teil des Beschlusstextes noch des Protokolls ist, erfordert das Gebot der inhaltlichen Klarheit und Bestimmtheit, dass das in Bezug genommene Dokument zweifelsfrei bestimmt ist.

Es ist nicht erforderlich, dass der anfechtende Wohnungseigentümer durch den Beschluss persönlich betroffen ist oder sonst Nachteile erleidet (BGH, V ZB 11/03).

Es ist nicht entscheidend, ob sich die aus der Jahresabrechnung ergebenden Differenzen grundsätzlich erklären lassen bzw. erstinstanzlich erklärt wurden.

Vor diesem Hintergrund muss die Jahresabrechnung inhaltlich zutreffend und aus sich heraus verständlich sein. Eine aus sich heraus verständliche Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben liegt aber nicht vor, wenn sich Einnahme- oder Ausgabeposten erst aus anderweitigen Unterlagen ergeben, die nicht Bestandteil der Abrechnung und Gegenstand des Beschlusses sind.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bezugnahme Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop