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Bestandskräftiger rechtswidriger Wirtschaftsplan mit Bindungswirkung für die Jahresabrechnung ???
LG Lüneburg, AZ: 9 S 30/11, 06.09.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Auch ist der vorläufige, auf Schätzungen beruhende Wirtschaftsplan nicht mit einer verbindlichen, abschließenden Jahresabrechnung vergleichbar. Die Bestandskraft des Einen schließt die erfolgreiche Anfechtung des Anderen nicht aus.
Anderenfalls würde die berechtigte Anfechtung einer Jahresabrechnung von einer zuvor erfolgten Anfechtung des Wirtschaftsplans abhängen.
Dieses Ergebnis wäre insbesondere bei einem zwischenzeitlichen Eigentümerwechsel unvertretbar.