Detailansicht Urteil
Durchbruch für Dunstabzugshaube bedarf der Zustimmung der Gemeinschaft; §§ 14 WEG; 1004 BGB
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3a C 82/22, 13.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Unna, AZ: 18 C 25/22, 07.12.2022
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 10/17, 05.01.2018
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wanddurchbruch Außenfasade Loch Kernbohrung
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Gegenabmahnung Einstimmigkeit Verwalter Beschluss Tierhaltung Beirat Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Kurioses Verwaltungsbeirat Makler Wurzeln Protokoll Abmahnung Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Miete Telefonwerbung Wirtschaftsplan Anfechtungsklage Treppenlift Kündigung Abschleppen Garage Mietminderung Teilungserklärung Veränderung Arzthaftung Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!