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Anspruch eines Eigentümers auf Bestellung eines Verwalters unterliegt nicht der Verjährung, §§ 20 Abs. 2, 21 Abs. 4 und 8 WEG, 195, 199 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 S 198/11, 23.05.2012
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LG Karlsruhe, AZ: 11 T 419/12, 23.11.2012
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 146/10, 10.06.2011
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LG Düsseldorf, AZ: 19 S 40/09, 22.10.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anspruch einzelner Eigentümer Bestellung Verwalter verwalterbestellung Verwalterwahl Wahl ordnungsgemäße Verwaltung ordnungsgemässe Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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Seit der Abschaffung des Notverwalters in § 26 Abs. 3 WEG a.F. stellt sich Lösung dieses Problems immer wieder. Nachdem der BGH (V ZR 146/10) und das LG Karlsruhe (11 T 419/12) trotz der Aufhebung der gesetzlichen Regelung zur Bestellung eines Notverwalters nach wie vor die Bestellung eines Notverwalters für zulässig erachten, zeigt das LG Hamburg nunmehr einen neuen Lösungsweg auf.