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Laser-Tag verstößt nicht gegen die Menschenwürde / Bescheinigung eines illegalen Gewerbes
VG Weimar, AZ: 3 K 1422/14 We, 06.04.2016
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Das Begehren auf Erteilung der Bescheinigung der Gewerbeanmeldung ist durch eine allgemeine Leistungsklage geltend zu machen.?

Es besteht ein Interesse des Gewerbetreibenden an einer ordnungsgemäßen Bescheinigung des Erhalts der Gewerbeanzeige. Denn nur so kann dieser den Verdacht eines ordnungswidrigen Verhaltens (die Nichtanmeldung eines Gewerbes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO) und eines Verstoßes gegen seine Pflichten als Gewerbetreibender vollständig ausräumen.?

Der Anspruch auf diese Bescheinigung geht durch eine Zurückweisung der Gewerbeanmeldung nicht unter.?

Das Spiel Laser-Tag verstößt nicht gegen die Menschenwürde.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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