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Unzuverlässigkeit als Unternehmer bei beleidigendem Verhalten als Taxifahrer gegenüber Fahrgästen.
OVG Münster, AZ: 13 A 8/07, 30.04.2008
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Bei einem Taxiunternehmer, der in seinem Betrieb die Taxifahrten durchführt, ist einem unkorrekten Verhalten als Fahrer gegenüber Fahrgästen vorrangig mit Maßnahmen in Bezug auf die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu begegnen. Die Versagung der Genehmigung nach § 13 Abs 1 S 1 Nr 2 PBefG wegen Unzuverlässigkeit als Unternehmer ist in einem solchen Fall nicht gerechtfertigt.

Aus einem Fehlverhalten, das eine Unzuverlässigkeit als Fahrer begründet, zugleich die Unzuverlässigkeit als Unternehmer herzuleiten, würde bedeuten, dass einem Ein-Mann-Unternehmen diesbezüglich eine höhere und intensivere Pflichtenverantwortlichkeit und -verantwortung zugeschrieben würde als einem Beförderungsbetrieb, in dem der Unternehmer nicht auch als Fahrer tätig wird.
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