Detailansicht Urteil
Gewerbsmäßigkeit einer Vereinstätigkeit
OVG Bautzen, AZ: 6 B 324/20, 07.06.2021
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Gewerbe gewerbeordnung anmelden anzeigen verwaltung stadt behörde verpflichtet müssen gewinn geld verdienen aufsicht verein gemeinde Nebenziel abischt verwirklichen tatsache tatsächlich objektive Eignung glücksspiel zufall
Ähnliche Urteile
- Kein dauerhafter Leinen- und Maulkorbzwang zulässig, wenn die Behörde die Gefährlichkeit eines Hundes nicht erforscht hat; § 12 Abs. 1 LHundG NRW
- Zur nachträglichen Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer durch das Amtsgericht zur präventiven Gefahrenabwehr angeordneten Wohnungsdurchsuchung
- Zur Anforderung an den „extremen Ausnahmefall“ im Sinne von § 35 Abs.1 S.1 GewO
- Rücknahme einer fiktiv erteilten Gewerbegenehmigung; Anforderungen an den Betriebssitz eines Mietwagenunternehmers
- Auswahl unter zwei privaten Bewerbern bei der Vergabe der Durchführung von Wochenmärkten.
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abschleppen Jahresabrechnung Beschluss Organisationsbeschluss Anfechtungsklage Kündigung Garage Telefonwerbung Nachbarrecht Protokoll Veränderung Wurzeln Eigentümerversammlung Kurioses Arzthaftung Mietminderung Nutzungsentschädigung Verwaltungsbeirat Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Teilungserklärung Abmahnung Gegenabmahnung Treppenlift Makler Schimmel Tierhaltung Sondereigentum Wirtschaftsplan Beirat Wohnungseigentümer Verwalter Einstimmigkeit Miete Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!