Detailansicht Urteil
Rückbau einer Aufzugsanlage kann mehrheitlich nicht beschlossen werden; §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG
AG Hannover, AZ: 481 C 7675/19, 23.07.2020
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/16, 13.01.2017
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 45/00, 21.12.2000
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: REchtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop bauliche Veränderung Nutzungsänderung Teilungserklärung Beeinträchtigung lärm individualanspruch einzelner Wohnungseigentümer
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Kurioses Abmahnung Abschleppen Verwaltungsbeirat Tierhaltung Arzthaftung Veränderung Beschluss Treppenlift Telefonwerbung Wirtschaftsplan Garage Protokoll Anfechtungsklage Mietminderung Schimmel Wohnungseigentümer Beirat Eigenbedarfskündigung Miete Kündigung Sondereigentum Teilungserklärung Jahresabrechnung Makler Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Verwalter Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!