Detailansicht Urteil
Optische Veränderung als Gebrauchswerterhöhung gemäß §§ 22 Abs. 1 bis 3, 14 Nr. 1 WEG ?
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 224/11, 14.12.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Balkon Balkone bauliche Veränderung Modernisierung Modernisierungsmassnahme Erneuerung Beeinträchtigung Wohnungseigentümer ZUstimmung Eigentümer Kosten Nutzen Abwägung Allstimmigkeit allstimmig einstimmig EInstimmigkeit Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch eines Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Beseitigung einer baulichen Veränderung; §§ 18 Abs. 2 Nr. 2, 20 WEG
- Wohnungseigentümer hat Anspruch auf Aufzug zur Herstellung der Barrierefreiheit; § 20 WEG
- Zur Geltendmachung von Beseitigungsansprüchen einer verwalterlosen Zweiergemeinschaft; §§ 9a, 9b, 14 WEG; 1004 BGB
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Protokoll Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Abmahnung Jahresabrechnung Treppenlift Teilungserklärung Telefonwerbung Arzthaftung Verwaltungsbeirat Wurzeln Mietminderung Veränderung Anfechtungsklage Wirtschaftsplan Kurioses Verwalter Wohnungseigentümer Garage Miete Kündigung Sondereigentum Verkehrsunfall Abschleppen Einstimmigkeit Beschluss Tierhaltung Nutzungsentschädigung Schimmel Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Beirat Makler Organisationsbeschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!