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Kollision mit einem Feuerwehrfahrzeug im Bereich der Rettungsgasse
OLG Braunschweig, AZ: 7 U 153/18, 23.08.2018
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Auf ein unabwendbares Ereignis gem. § 17 Abs. 3 StVG kann sich ein Fahrzeugführer nicht berufen, wenn er die rechte Fahrspur nicht vollständig zur Bildung einer Rettungsgasse geräumt hatte, sondern das Heck seines Fahrzeugs in diese hineinragt. Dies entspricht nicht dem Fahrverhalten eines Idealfahrers.

Ein Sachverständigengutachten ist nur dann ein geeignetes Beweismittel, wenn dem Sachverständigen ausreichend Anknüpfungstatsachen für die Erstellung eines Gutachtens mitgeteilt werden können. Das Beibringen dieser Tatsachen ist Sache der beweispflichtigen Partei.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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