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Rettungsgasse auch auf Landstraßen
AG Tübingen, AZ: 16 OWi 18 Js 11514/20, 29.07.2020
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Die Pflicht, eine Rettungsgasse zu bilden (§ 11 Abs. 2 StVO), kann auch auf einer dreispurig ausgebauten Landstraße bestehen.

Eine Gasse können Verkehrsteilnehmer nur bilden, wenn der Verkehr auf mehreren Fahrstreifen stockt.

§ 11 Abs. 2 StVO verbietet es nicht, die vorhandenen Fahrstreifen zu nutzen.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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