Detailansicht Urteil
Anwendung unmittelbaren Zwangs bei Blutabnahme
OLG Dresden, AZ: 3 Ss 25/01, 01.08.2001
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Saarbrücken, AZ: 5 U 1/14, 30.07.2014
-
AG Köln, AZ: 145 C 37/05, 25.11.2005
-
OLG Karlsruhe, AZ: 1 Ss 102/04, 21.09.2004
-
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 215/62, 27.07.1962
-
BGH Karlsruhe, AZ: 4 StR 79/12, 04.05.1962
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: allgemeine verkehrskontrolle bluttest blutabnahme alokohol drogen koks cannabis gras am steuer verkehr teilnehmen führerschein auto strafbar strafe Körperverletzung arzt behandelnd blut abgenommen nadel schauch strafbar falsch de lege latis Blutprobe verweigern währen arm arme vene ader verschrenken unmittelbarer Zwang zwingen boden drücken atemalkohol
Ähnliche Urteile
- Anforderungen an die Urteilsausführungen bei niedrigem Alkoholisierungsgrad des Kraftfahrers
- Körperverletzung im Amt durch freiberuflichen Arzt, § 340 stGB
- Strafbarkeit berufstypischer Handlungen eines Rechtsanwalts nach fingierten Verkehrsunfällen eines Mandanten
- Mietwucher: Privater Vermieter muss sich über Mietpreise informieren; § 5 Abs. 1 WiStG
- Nutzungsausfallschaden wegen beschlagnahmtem KFZ, § 7 StrEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nachbarrecht Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Beschluss Abschleppen Verwalter Schimmel Beirat Einstimmigkeit Teilungserklärung Protokoll Jahresabrechnung Wurzeln Abmahnung Miete Anfechtungsklage Kündigung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Treppenlift Garage Eigentümerversammlung Gemeinschaftseigentum Mietminderung Arzthaftung Gegenabmahnung Telefonwerbung Verwaltungsbeirat Makler Sondereigentum Veränderung Tierhaltung Kurioses
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!