Detailansicht Urteil
Auch der Umlaufbeschluss im schriftlichen Verfahren muss zu seiner Wirksamkeit verkündet werden, § 23 Abs. 3 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 82/06, 08.06.2006
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Widerruf Beschluss schriftlich Umlagebeschluss Einstimigkeit Anfechten Mitteilung Verwalter Kenntnis
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Makler Jahresabrechnung Treppenlift Nutzungsentschädigung Kündigung Kurioses Wohnungseigentümer Mietminderung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Protokoll Arzthaftung Abmahnung Verwalter Wurzeln Eigentümerversammlung Tierhaltung Veränderung Beschluss Telefonwerbung Miete Schimmel Wirtschaftsplan Garage Einstimmigkeit Gegenabmahnung Nachbarrecht Teilungserklärung Sondereigentum Abschleppen Anfechtungsklage Beirat Organisationsbeschluss Eigenbedarfskündigung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!