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Für die Rechtzeitigkeit der Miete genügt die Überweisung vom Mieterkonto, nicht der Zugang beim Vermieter; §§ 307; 556b Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 222/15, 05.10.2016
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ARZ 5/90, 19.12.1990
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verzug Fällgikeit werktag Bottrop AGB-KLausel
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