Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Beweislast für manipulierten Unfall des Haftpflichtversicherers
OLG Bremen, AZ: 01.07.2022, 01.07.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ein von Beteiligten unter Einschluss eines Geschädigten vorsätzlich herbeigeführtes gestelltes bzw. manipuliertes Unfallgeschehen löst keine Ersatzpflicht des vermeintlichen Schädigers und seines Haftpflichtversicherers aus, wobei die Darlegungs- und Beweislast für diese Einwendung, dass der Geschädigte mit der Verletzung seines Rechtsguts einverstanden gewesen sei, beim (vermeintlichen) Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer liegt.

Als Indizien für die Annahme einer Unfallmanipulation werden die Beteiligung eines Pkw der Oberklasse auf der Geschädigtenseite, die Suggestion einer eindeutigen Haftungslage nach dem geschilderten Unfallgeschehen, eine fiktive Abrechnung, die Beteiligung eines Miet-Fahrzeugs auf Verursacherseite, das dort keinen relevanten Vermögensschaden entstehen lässt, ein sofortiges Schuldeingeständnis des Schädigers gegenüber der Polizei, eine fehlende plausible Erklärung dafür, mehrere Unfälle mit angemieteten Fahrzeugen verursacht zu haben, die fehlende Anwesenheit des Geschädigten am Unfallort, eine nur kurze Zulassungszeit des Geschädigtenfahrzeugs und die Schadensnatur in Form von Schrammschäden angesehen.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Unfall manipuliert versicherung haftpflicht Kasko teilkasko vollkasko Europa arag adac provenzial allianz axa zurich Rück R+V HUK parkbucht parkplatz straße stadt richtung gestreift gestriffen gekratzt berührt anderes auto wagen PKW KFZ bekannter geträuscht vorgetäuscht gebrauchtwagen freund reundschaft adresse wohnung unfallmanipulation versicherungsbetrug freie beweiswürdigung