Detailansicht Urteil
Besuch von Hunden in einer Mietwohnung für 2-3 Stunden stellen keine Beherbergung (Haltung) der Tiere dar.
LG Duisburg, AZ: 7 T 109/22, 03.01.2023
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 37 C 1818/20, 15.11.2022
-
AG Konstanz, AZ: 4 C 397/21, 10.02.2022
-
AG München, AZ: 424 C 28654/13, 12.05.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 168/12, 20.03.2013
-
LG Köln, AZ: 6 S 269/09, 04.02.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Hundehaltung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Tierhaltung
Ähnliche Urteile
- Zur Zurückforderung geleisteter Betriebskostenvorauszahlung bei unterbliebener Abrechnung nach Ende des Mietverhältnisses / Abgrenzung formeller und materieller Fehler einer Abrechnung
- Keine Einfriedung als "ortsübliche Einfriedung" gem. § 34 NachbG NRW?
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter droht, Tochter des Vermieters mit einer Schreckschusspistole zu erschießen?
- Zur Vollstreckung der Einsicht in die Verwaltungsunterlagen der WEG
- Wann sind undichte Fenster mangelhaft? - Wie müssen Fenster durch den Vermieter instandgesetzt werden?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Beschluss Kündigung Telefonwerbung Treppenlift Abmahnung Eigenbedarfskündigung Garage Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Gegenabmahnung Beirat Anfechtungsklage Arzthaftung Wurzeln Protokoll Makler Abschleppen Mietminderung Einstimmigkeit Tierhaltung Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Nachbarrecht Verkehrsunfall Veränderung Jahresabrechnung Teilungserklärung Kurioses Sondereigentum Miete Wohnungseigentümer Eigentümerversammlung Verwalter
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!