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Rückbau einer baulichen Veränderung muss nicht immer den ursprünglichen Zustand herstellen; §§ 20 WEG; 1004 BGB
LG Berlin I, AZ: 85 S 16/21 WEG, 07.07.2022
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LG Karlsruhe, AZ: 11 S 49/21, 17.03.2021
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